Pressemitteilungen Fraktion
05. 03. 2012
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verbessert die Rechte von unverheirateten Vätern in der Frage des Sorgerechts gleich in zweifacher Weise. Die Koalition hat sich damit auf ein von der FDP-Bundestagsfraktion und dem Bundesjustizministerium entwickeltes Modell geeinigt. Zum einen senken wir die Hürde beim Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht soll erteilt werden, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Noch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21. Juli 2010 hieß es, dass das gemeinsame Sorgerecht dann erteilt werden soll, wenn zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes entspricht. Dies bedeutet, dass nun die Mutter darlegen und beweisen muss, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Bei der Übergangslösung des BVerfG aus dem Sommer 2010 musste der Vater beweisen, dass die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes entspricht. Die Darlegungs- und Beweislast werden nun also anders verteilt.
Zum anderen eröffnen wir Möglichkeiten, das Sorgerechtsverfahren zu beschleunigen. Wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich beantragt, wird die Mutter vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert. Schweigt sie daraufhin oder nennt keine kindeswohlrelevanten Gründe, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen, kann das Gericht in einem beschleunigten Verfahren entscheiden. Es muss dann zum Beispiel keine Stellungnahme des Jugendamtes einholen. Insgesamt können die Väter also schneller und einfacher das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
THOMAE: Schwarz-Gelb stärkt Väterrechte
BERLIN. Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses von Sonntagabend erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:Die schwarz-gelbe Bundesregierung verbessert die Rechte von unverheirateten Vätern in der Frage des Sorgerechts gleich in zweifacher Weise. Die Koalition hat sich damit auf ein von der FDP-Bundestagsfraktion und dem Bundesjustizministerium entwickeltes Modell geeinigt. Zum einen senken wir die Hürde beim Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht soll erteilt werden, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Noch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21. Juli 2010 hieß es, dass das gemeinsame Sorgerecht dann erteilt werden soll, wenn zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes entspricht. Dies bedeutet, dass nun die Mutter darlegen und beweisen muss, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Bei der Übergangslösung des BVerfG aus dem Sommer 2010 musste der Vater beweisen, dass die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes entspricht. Die Darlegungs- und Beweislast werden nun also anders verteilt.
Zum anderen eröffnen wir Möglichkeiten, das Sorgerechtsverfahren zu beschleunigen. Wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich beantragt, wird die Mutter vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert. Schweigt sie daraufhin oder nennt keine kindeswohlrelevanten Gründe, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen, kann das Gericht in einem beschleunigten Verfahren entscheiden. Es muss dann zum Beispiel keine Stellungnahme des Jugendamtes einholen. Insgesamt können die Väter also schneller und einfacher das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
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186-Thomae-Sorgerecht.pdf (2012-03-05, 94.23 KB)